AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Denner Computer GmbH

Inhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Denner Computer GmbH

1.      Allgemeines und Begriffsdefinitionen; Geltungsbereich dieser AGB

2.      Rangfolge

3.      Angebot und Vertragsabschluss; Angebotsunterlagen

4.      Vertragsgegenstand

5.      Lieferfristen, Teillieferungen

6.      Gefahrübergang; Versendung

7.      Preise und Zahlungen

8.      Sicherungsrechte der Denner Computer GmbH

9.      Mangelansprüche des Kunden

10.    Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche

11.    Verjährung

12.    Höhere Gewalt

13.    Exportvorschriften und Steuern

14.    Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.    Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Denner Computer GmbH

– zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern –

1.          Allgemeines und Begriffsdefinitionen; Geltungsbereich dieser AGB

1.1        Die Denner Computer GmbH verkauft Hardware-Neuware und gebrauchte Hardware an Unternehmer. Bei der gebrauchten Hardware handelt es sich zum Teil um sogenannte „Renewal“-Produkte, die nach ihrer vormaligen Nutzung in einem speziellen Verfahren durch den Hardware-Hersteller für eine weitere Nutzung wiederaufbereitet wurden.

1.2        Als Hardware werden die physikalischen Bauteile eines Computersystems bezeichnet, einschließlich aller periphären Einrichtungen wie Monitor, Drucker, Tastatur, Modem, Netzwerkkarte, Geräte zur Kommunikation, Speichermedien usw.

Die vom Kunden bestellte bzw. von der Denner Computer GmbH gelieferte Hardware wird nachfolgend auch als „Vertragsgegenstand“ bzw. „die Vertragsgegenstände“ bezeichnet.

1.3        Als Unternehmer im Sinne dieser AGB gelten alle natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften gemäß § 14 BGB sowie alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts und alle öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.4        Für alle Leistungen, die die Denner Computer GmbH gegenüber ihren Kunden erbringt, gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB; AGB oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als die Denner Computer GmbH ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Die AGB der Denner Computer GmbH gelten auch dann, wenn die Denner Computer GmbH in Kenntnis entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um gleichartige Geschäfte handelt. Dies gilt auch, wenn die AGB nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

1.5        Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme der im Handelsregister als vertretungsbefugt eingetragenen Geschäftsführer oder Prokuristen der Denner Computer GmbH (Geschäftsführung) sind dessen Mitarbeiter(Innen) nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

2.          Rangfolge

Es gelten für Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen in nachstehender Reihenfolge:

  • die Bestimmungen der Auftragsbestätigung der Denner Computer GmbH oder, sofern keine Auftragsbestätigung vorliegt, die Bestimmungen des Angebots der Denner Computer GmbH.
  • die in der Auftragsbestätigung oder, sofern keine Auftragsbestätigung vorliegt, die in dem Angebot aufgeführten weiteren Vertragsbedingungen sowie spezielle und allgemeine technische Bedingungen,
  • diese AGB,
  • die gesetzlichen Regelungen.

3.          Angebot und Vertragsabschluss; Angebotsunterlagen

3.1        Die Darstellung der Produkte der Denner Computer GmbH in deren Internetauftritt, in Prospekten, Katalogen, Broschüren sowie in Angebotsunterlagen ist freibleibend. Gleiches gilt für den über ein gesondertes Passwort via Internet abrufbaren Warenbestand der Denner Computer GmbH; auf die Abrufmöglichkeit bzw. die Zuteilung eines Passworts besteht kein Anspruch des Kunden.

3.2        Rechtsverbindliche Verträge kommen ausschließlich durch die Auftragsbestätigung der Denner Computer GmbH zustande. Geht dem Kunden keine gesonderte Auftragsbestätigung zu, so gilt die Rechnung bzw. der Lieferschein der Denner Computer GmbH als Auftragsbestätigung. Nachbestellungen sind neue Aufträge.

3.3        Die Denner Computer GmbH ist berechtigt, die Bestellung eines Kunden innerhalb einer Frist von 10 Tagen seit ihrem Eingang anzunehmen. Die Annahme der Bestellung erfolgt entweder durch eine gesonderte Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung des Vertragsgegenstands einschließlich der Rechnung bzw. des Lieferscheins, welche in diesem Fall gleichzeitig als Auftragsbestätigung gelten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Auftragsbestätigung oder der bestellten Vertragsgegenstände.

4.          Vertragsgegenstand

4.1        Die Denner Computer GmbH liefert dem Kunden die Hardware, die im Einzelnen in der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnung oder dem Lieferschein definiert ist (siehe oben Ziffer 3.2.).

4.2        Die Denner Computer GmbH liefert mit der Hardware die vom Hersteller vorgesehene und beigestellte Dokumentation (Bedienungsanleitung und Installationsanweisung, nach Wahl der Denner Computer GmbH auch in elektronischer Form, zum Beispiel als Link [Internet-Verweis] auf die Webseite des Herstellers, außer, dies ist dem Kunden unzumutbar).

Wenn es zur Hardware keine Dokumentationen gibt, so ist dies in der Auftragsbestätigung bzw. dem Lieferschein/der Rechnung der Denner Computer GmbH ausdrücklich vermerkt.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei gebrauchter Hardware in der Regel keine oder allenfalls eine englischsprachige Dokumentation verfügbar ist, die er gegebenenfalls von der Webseite des Herstellers herunterzuladen hat.

4.3        Die Denner Computer GmbH liefert grundsätzlich keine Software. Nur in Einzelfällen ist auf der Hardware vom Hersteller sogenannte Firmware vorinstalliert (Software, ohne die die Hardware nicht nutzbar ist). Die Firmware darf nur mit der verkauften Hardware genutzt werden und unterliegt im Übrigen den Lizenzbestimmungen des Herstellers.

4.4        Die Denner Computer GmbH erbringt keine Leistungen zur Beratung des Kunden bei der Auswahl der vertragsgegenständlichen Hardware. Vielmehr obliegt es dem Kunden, die Hardware hinsichtlich ihrer technischen Daten, Kapazitäten, ihrer Geschwindigkeit und ihrer weiteren technischen Eigenschaften in der Weise eigenverantwortlich auszuwählen, dass sie gegebenenfalls in dem vom Kunden vorgesehenen Computersystem eingesetzt werden kann.

4.5        Die Denner Computer GmbH erbringt keine Leistungen zur Installation, Konfiguration, Inbetriebnahme und Einweisung der vertragsgegenständlichen Hardware. Dies obliegt ausschließlich dem Kunden. Die Denner Computer GmbH empfiehlt, hierzu ausschließlich geschultes und gegebenenfalls vom jeweiligen Hardwarehersteller autorisiertes Personal einzusetzen.

4.6        Die Denner Computer GmbH weist darauf hin, dass bestimmte Hardware einer regelmäßigen Pflege und Wartung bedarf. Insbesondere müssen die sogenannte „Central Processing Unit“ (CPU), Netzteil- und Grafiklüfter gemäß den Vorgaben des Herstellers entstaubt und gereinigt werden. Die Pflege- und Wartungsarbeiten sind keine Vertragspflicht der Denner Computer GmbH, sondern sie obliegen dem Kunden; für Schäden, die durch mangelnde Pflege oder Wartung entstanden sind, ist der Kunde daher selbst verantwortlich.

5.          Lieferfristen, Teillieferungen

5.1        Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von der Denner Computer GmbH bestätigt worden sind und die Denner Computer GmbH von ihrem Vorlieferanten bei Abschluss eines entsprechenden Deckungsgeschäfts nach Maßgabe kaufmännischer Sorgfalt die Vertragsgegenstände richtig und rechtzeitig erhalten hat. Bei Vertragsänderungen, die die Liefertermine beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen wurden.

5.2        Liefertermine sind eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand das Werk/Auslieferungslager bis zum Liefertermin verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.

Bei der Überschreitung von Lieferterminen kommt die Denner Computer GmbH erst dann in Verzug, wenn eine vom Kunden in Textform gesetzte, angemessene, mindestens 8 Werktage betragende Nachfrist abgelaufen ist, es sei denn in der Auftragsbestätigung sind Liefertermine ausdrücklich als fix bezeichnet.

5.3        Teillieferungen sind zulässig, wenn

  • die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist.
  • die Lieferung der restlichen bestellten Vertragsgegenstände sichergestellt ist und
  • dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn die Denner Computer GmbH erklärt sich zur Übernahme der Kosten bereit.

5.4        Wenn sich der Kunde mit der Annahme des Vertragsgegenstandes in Verzug befindet, kann die Denner Computer GmbH für jeden Monat des Annahmeverzugs (gegebenenfalls zeitanteilig) ein Lagergeld in Höhe von 1 % des Preises des Vertragsgegenstandes vom Kunden verlangen.

Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Denner Computer GmbH kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Denner Computer GmbH ist berechtigt, im Einzelfall auf Nachweis einen höheren Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche und sonstiger Rechte bleibt vorbehalten.

5.5        Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung, Schadensersatz statt der Leistung und Aufwendungsersatz kann der Kunde auch bei von der Denner GmbH zu vertretendem Lieferverzug nur nach Maßgabe von nachstehender Ziffer 10 verlangen.

6.          Gefahrübergang; Versendung

6.1        Die Denner Computer GmbH liefert grundsätzlich ab Werk (EXW gemäß INCOTERMS 2010). Die Gefahr geht mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes auf den Kunden über, sobald die Denner Computer GmbH den Vertragsgegenstand an das Transportunternehmen übergeben hat, spätestens jedoch, wenn der Vertragsgegenstand das Werk oder die Lagerhalle der Denner Computer GmbH verlassen hat. Der Versand erfolgt stets im Auftrag des Kunden. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

6.2        Eine Versicherung des Vertragsgegenstands, z. B. gegen Transportschäden, erfolgt nur auf Rechnung sowie schriftliches Verlangen des Kunden, das spätestens 14 Tage vor dem Versandtag bei der Denner Computer GmbH eingehen muss.

6.3        Der Kunde ist verpflichtet, der Denner Computer GmbH bei jeder einzelnen Bestellung die richtige und vollständige Anschrift zur Lieferung der Vertragsgegenstände schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen; die Denner Computer GmbH ist nicht verpflichtet, die Mitteilungen des Kunden zu prüfen. Für die Folgen fehlerhafter Lieferanschriften haftet der Kunde.

6.4        Falls die Vertragsgegenstände an den Kunden durch ein Transportunternehmen geliefert werden, sind diese von dem Kunden auf erkennbare Transportschäden bei Anlieferung zu untersuchen. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind auf den Transportpapieren zu vermerken, vom Transportunternehmen quittieren zu lassen und der Denner Computer GmbH unverzüglich zu melden; Transportschäden, die erst nach Entfernen der Verpackung sichtbar sind, sind innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Erhalt der Lieferung durch den Kunden zu melden.

7.          Preise und Zahlungen

7.1        Soweit dies im konkreten Fall nicht anderweitig vereinbart ist, gilt für alle Preise der und Zahlungen an die Denner Computer GmbH die Währung Euro. Der Preis ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder, sofern keine Auftragsbestätigung vorliegt, aus dem Angebot der Denner Computer GmbH. Die Preise gelten für den Einzelauftrag, nicht rückwirkend oder für künftige Aufträge.

7.2        Die Preise verstehen sich ab Werk rein netto, zuzüglich der am Tag der Lieferung geltenden Umsatzsteuer, Zoll-, etwaiger Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten. Ein Skontoabzug ist unzulässig.

7.3        Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Vertragsgegenstände ausschließlich gegen Vorkasse.

7.4        Die Rechnungen der Denner Computer GmbH sind ansonsten spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum und ohne Abzüge zu zahlen. Die Rechnung wird unter dem Datum des Versandtages der Ware erteilt. Die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist eine wesentliche Vertragspflicht des Kunden; maßgeblich hierfür ist ausschließlich das Datum des Zahlungseingangs bei der Denner Computer GmbH.

Danach kommt der Kunde ohne weitere Erklärung der Denner Computer GmbH in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Unbeschadet weiterer Verzugsansprüche der Denner Computer GmbH ist der Kunde verpflichtet, den rückständigen Rechnungsbetrag während des Verzugszeitraums mit 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 Ab- satz 1 BGB zu verzinsen.

7.5        Die Zahlung hat zu erfolgen durch Bank-, Giro oder Postüberweisung. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten Schuldposten zuzüglich der aufgelaufenen Verzugszinsen und -kosten verwendet. Scheck- oder Wechselzahlung ist nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber und vorbehaltlich der Diskontfähigkeit bei der Bank der Denner Computer GmbH. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Kunde. Die Wertstellung erfolgt auf den Tag, an dem der Gegenwert zur Verfügung steht.

7.6        Die Denner Computer GmbH behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug bestellte Vertragsgegenstände bis zur Regulierung sämtlicher fälliger   Rechnungen zurückzuhalten.

7.7        Das Recht des Kunden zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es- sei denn, die Aufrechnung erfolgt mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten, entscheidungsreifen oder von der Denner Computer GmbH schriftlich anerkannten Forderung. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Auch bei etwaigen Mängeln ist das Zurückbehaltungsrecht des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, die gelieferte Hardware ist offensichtlich mangelhaft. In einem solchen Fall ist die Zurückbehaltung nur zulässig, soweit der einbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zum Mangel bzw. zu den Kosten der Nacherfüllung steht.

8.          Sicherungsrechte der Denner Computer GmbH

8.1.       Alle gelieferten Vertragsgegenstände (nachfolgend „Vorbehaltsware“) bleiben Eigentum der Denner Computer GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher der Denner Computer GmbH gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen. Als Bezahlung gilt erst der Geldeingang bei der Denner Computer GmbH oder dessen Gutschrift. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung durch den Kunden eine wechselmäßige Haftung der Denner Computer GmbH begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogenen.

8.2       Wird die Vorbehaltsware vom Kunden, alleine oder zusammen mit der Denner Computer GmbH nicht gehörender Ware, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und im Rang vor dem Rest an die Denner Computer GmbH ab, die die Abtretung annimmt. Der Wert der Vorbehaltsware ist der Faktura-Endbetrag der Forderung der Denner Computer GmbH (einschließlich USt.) zuzüglich eines Sicherheitsaufschlages von 10 v. H., der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum der Denner Computer GmbH, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert der Denner Computer GmbH an dem Miteigentum entspricht.

8.3        Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung sowie eine sonstige Verfügung mit Ausnahme der Weiterveräußerung, der Verwendung oder dem Einbau der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang nicht gestattet. Der Kunde hat mit seinem Abnehmer zu vereinbaren, dass der Abnehmer erst mit seiner Zahlung Eigentum erwirbt. Der Kunde ist verpflichtet, das Vorbehaltseigentum der Denner Computer GmbH während des Eigentumsvorbehaltes auf seine Kosten gegen Feuer-, Diebstahl-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. Die Ansprüche aus dieser Sachschadensversicherung tritt der Kunde hiermit bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an die Denner Computer GmbH ab, die die Abtretung hiermit annimmt.

8.4        Dem Kunden ist es gestattet, den Vertragsgegenstand zu verarbeiten und mit anderen Sachen zu verbinden. Die Verarbeitung bzw. Verbindung (im Folgenden zusammen: „Verarbeitung“ und im Hinblick auf den Vertragsgegenstand: „verarbeitet“) erfolgt für die Denner Computer GmbH, der aus der Verarbeitung entstehende Gegenstand wird Eigentum der Denner Computer GmbH und ist als „Neuware“ zu bezeichnen. Der Kund verwahrt unentgeltlich die Neuware für die Denner Computer GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht der Denner Computer GmbH gehörenden Gegenständen, steht der Denner Computer GmbH Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Vertragsgegenstands zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt.

Sofern der Kunde durch die Verarbeitung Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind sich die Denner Computer GmbH und der Kunde darüber einig, dass der Kunde der Denner Computer GmbH Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Vertragsgegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt.

8.5        Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der in dieser Ziffer 8 (Sicherungsrechte der Denner Computer GmbH) abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde ist verpflichtet, auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an die Denner Computer GmbH weiterzuleiten. Die Befugnis der Denner Computer GmbH, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.

8.6        Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, Verarbeitung und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung. Bei einem Scheck- oder Wechselprozess erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Außerdem kann die Denner Computer GmbH nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Benennung der Schuldner, der abgetretenen Forderung sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben und die Aushändigung der dazugehörigen Unterlagen verlangen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber seinem Abnehmer verlangen. Das Recht der Denner Computer GmbH, die Abtretung selbst offen zu legen, bleibt hiervon unberührt.

8.7        Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde die Denner Computer GmbH unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten der Intervention der Denner Computer GmbH, soweit diese nicht anderweitig ersetzt werden.

8.8        Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die der Denner Computer GmbH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird die Denner Computer GmbH auf Verlangen des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; der Denner Computer GmbH steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

8.9        Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug und Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 323 BGB, ist die Denner Computer GmbH berechtigt, die Herausgabe des Vertragsgegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen, wenn sie vom Vertrag zurückgetreten ist; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Nach Rückgabe des Vertragsgegenstandes/der Neuware ist die Denner Computer GmbH zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten angerechnet.

9           Mangelansprüche des Kunden

Soweit mit dem Kunden im Einzelfall nicht anderweitig vereinbart (zum Beispiel in der Auftragsbestätigung), gilt für die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln am Vertragsgegenstand folgendes:

9.1.       Als Beschaffenheit der Leistungen der Denner Computer GmbH gilt nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen dagegen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.

9.2        Für den Kauf gebrauchter Hardware wird hiermit darauf hingewiesen, dass diese alterstypische Abnutzungen und Verschleißerscheinungen aufweisen können; diese stellen keinen Mangel dar.

9.3        Kein Mangel im Sinne dieser AGB sind zudem Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die entstehen durch unsachgemäße Behandlung oder Verwendung des Vertragsgegenstands oder durch den bei sachgemäßer Anwendung entstehenden Verschleiß.

9.4        Wenn Personen, die nicht vom Hersteller oder der Denner Computer GmbH hierzu autorisiert sind, Änderungen an der Hardware vorgenommen haben oder wenn die Hardware in einer Umgebung oder in Zusammenhang mit Zubehör eingesetzt wird, die nicht vom Hersteller freigegeben sind, entfallen die Mangelansprüche des Kunden, sofern die auf- getretenen Mängel hierdurch verursacht worden sind.

9.5        Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsgegenstände sogleich nach Erhalt mit kaufmännischer Sorgfalt auf Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit zu untersuchen und sichtbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung zu rügen (unbeschadet der Anzeigepflicht für Transportschäden gemäß Ziffer 6.4 dieser AGB), die Vertragsgegenstände auf deren Verwendbarkeit und Kompatibilität zu dem von ihm beabsichtigten Zweck zu testen und eine ordnungsgemäße Datensicherung durchzuführen, bevor er diese in Betrieb nimmt.

Außerdem hat der Kunde später auftretende Mängel gegenüber der Denner Computer GmbH nachvollziehbar zu dokumentieren und unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen ab Entdeckung, in Schrift- oder Textform (z.B. Telefax, E-Mail) der Denner Computer GmbH anzuzeigen. Anzugeben sind insbesondere die Arbeitsschritte, bei bzw. nach denen sich der Mangel gezeigt hat, die Erscheinungsform des Mangels sowie dessen Auswirkungen. Die gesetzlich geschuldete Untersuchungs- und Rügepflicht von Kaufleuten bleibt hiervon unberührt (§ 377 HGB).

9.6        Bei Mängeln an sogenannten „Renewal-Produkten“ (siehe oben Ziffer 1.1) sind die Rechte des Kunden auf die jeweils vom Hersteller gewährten Rechte zu den Bedingungen des Herstellers begrenzt. Die übrigen Absätze der Ziffer 9 bleiben hiervon unberührt.

9.7        Im Übrigen wird die Denner Computer GmbH soweit ein Mangel vorliegt, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, eine Nacherfüllung nach Wahl der Denner Computer GmbH durch Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache vornehmen. Die Nachbesserung kann auch durch telefonische oder elektronische Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen. Der Kunde kann in angemessener Frist eine Neulieferung verlangen, wenn ihm die Nachbesserung unzumutbar ist.

9.8        Ist die Denner GmbH zur Nacherfüllung nicht bereit oder schlägt diese mindestens zweimal fehl oder ist die Nacherfüllung dem Kunden unzumutbar oder eine Fristsetzung nach den Regelungsalternativen der §§ 281 Abs. 2, 323 Abs. 2 BGB entbehrlich, ist der der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Schadens- und Aufwendungsersatz kann der Kunde in jedem Fall nur nach Maßgabe von nachstehender Ziffer 10 verlangen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Lieferantenregress nach § 445 a BGB bleiben hiervon unberührt.

9.9        Im Fall des berechtigten Rücktritts des Kunden wird die Denner Computer GmbH den Vertragsgegenstand zurücknehmen und den vom Kunden geleisteten Kaufpreis zurückzahlen, jedoch unter Abzug einer Entschädigung für die vom Kunden gezogenen Nutzungen im Zeitraum zwischen Erhalt des Vertragsgegenstands und seiner Rückgabe an die Denner Computer GmbH. Die Entschädigung wird grundsätzlich aufgrund einer linearen Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von drei Jahren ermittelt; beiden Vertragspartnern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein längerer oder kürzerer Nutzungszeitraum zugrunde zu legen ist.

9.10      Im Fall einer unbegründeten Mängelrüge hat die Denner Computer GmbH Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des vermeintlichen Mangels entstanden sind.

10.        Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche

10.1      Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, sind vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10.2 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten, wegen sonstiger Pflichtverletzungen sowie für deliktische Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB und von Aufwendungen des Kunden anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung.

10.2      Die Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehender Ziffer 10.1 gelten nicht

a)   soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Denner Computer GmbH oder ihres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, wobei der Schadensersatz bei grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt und die Haftung wegen dem Verlust der Daten auf den Aufwand begrenzt ist, der bei einer Widerherstellung der Daten (Wiedereinspielung in das betroffene IT-System) im Falle einer ordnungsgemäß erfolgten Datensicherung entsteht;

b)   bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Kardinalpflichten, wobei in diesem Fall der Schadensersatz ebenfalls auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt und die Haftung wegen dem Verlust der Daten auf den Aufwand begrenzt ist, der bei einer Widerherstellung der Daten (Wiedereinspielung in das betroffene IT-System) im Falle einer ordnungsgemäß erfolgten Datensicherung entsteht. Vertragliche Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Kardinalpflichten sind außerdem solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf;

c)   in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;

d)   bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit;

e)   im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefer- oder Leistungstermin vereinbart wurde;

f)    bei arglistigem Verschweigen eines Sachmangels, bei Übernahme des Beschaffungs- oder Herstellungsrisikos im Sinne von § 276 BGB oder bei ausnahmsweise schriftlicher Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne von § 443 BGB;

g)   in sonstigen Fällen gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

10.3      Aufwendungsersatzansprüche des Kunden sind beschränkt auf den Betrag des Interesses, welches der Kunde an der Erfüllung des Vertrages hat.

10.4      Soweit die Haftung der Denner Computer GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11.        Verjährung

11.1      Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln des Vertragsgegenstandes – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist für Rückgriffsansprüche im Falle eines Lieferantenregresses nach den §§ 445a, 445 b BGB bleibt unberührt.

11.2      Im Falle der Kulanz beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei einem von der Denner Computer GmbH getätigten Nacherfüllungsversuch nicht neu. Bei bestehendem Nacherfüllungsanspruch bezieht sich die von der Denner Computer GmbH mit der Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung einhergehende Anspruchsanerkennung nach § 212 Abs.1 Nr. 1 BGB nur auf diejenigen Mängel, die Gegenstand des Nacherfüllungsverlangens des Kunden waren oder durch eine mangelhafte Nacherfüllung hervorgerufen wurden; im Übrigen läuft die Verjährungsfrist für den ursprünglichen Vertragsgegenstand weiter.

11.3      Sonstige Schadensersatzansprüche, die dem Kunden aus Anlass oder im Zusammenhang mit einer Lieferung oder Leistung der Denner Computer GmbH entstehen, verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Schadens und der Person des Schädigers und ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 5 Jahren von ihrer Entstehung an.

In den Fällen nach Ziffer 10.2 verbleibt es für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.

12.        Höhere Gewalt

12.1      Weder der Kunde noch die Denner Computer GmbH haben für die Nichterfüllung ihrer Vertragspflichten einzustehen, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt, d.h. unverschuldeten Liefer- oder Leistungshindernissen mit einer Dauer von mehr als 14. Kalendertragen beruht. Der höheren Gewalt stehen gleich: Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Krieg, unverschuldete Beschlagnahme, Exportverbot, Embargo oder sonstige behördliche Maßnahmen außerhalb ihres Einflussbereichs, allgemeine Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauchs sowie unverschuldete Transportengpässe und Betriebsbehinderungen. Der Hinderungsgrund und dessen Wegfall ist dem anderen Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen.

12.2      Die Denner Computer GmbH ist berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit sie die Anzeigepflicht erfüllt und nicht das Beschaffungs- oder Herstellungsrisiko übernommen hat und das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender Natur ist.

12.3      Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten oder ist bei einem unverbindlichen Liefertermin ein Festhalten an dem Vertrag für den Kunden objektiv unzumutbar, kann der Kunde wegen des noch nicht erfüllten Vertragsteils zurücktreten. Weitere Rechte des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen in diesem Fall nicht.

12.4      Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung, Schadensersatz statt der Leistung und Aufwendungsersatz kann der Kunde auch bei von der Denner Computer GmbH zu vertretendem Lieferverzug nur nach Maßgabe von vorstehender Ziffer 10 verlangen.

13.        Exportvorschriften und Steuern

Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen für den Transport, Erwerb und die- Nutzung des Vertragsgegenstands im Bestimmungsland holt der Kunde in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten ein, insbesondere betreffend die USA. Der Kunde ist verpflichtet, der Denner Computer GmbH Zölle, Steuern, Abgaben und sonstige öffentliche Lasten zu erstatten, die ihr aufgrund des Verbringens an einen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstehen.

14.        Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1      Erfüllungsort ist für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis für beide Teile der Sitz der Denner Computer GmbH. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Denner Computer GmbH. Die Denner Computer GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an einem sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

14.2      Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Denner Computer GmbH unterliegt ausschließlich deutschem Recht; die Anwendung des UN-Übereinkommens der Vereinten Nationen betreffend Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG-Abkommen) wird ausgeschlossen. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser AGB, ist ausschließlich die deutsche Textfassung maßgeblich.

15.        Datenschutz

15.1.     Die Denner Computer GmbH wird im Rahmen der Vertragserfüllung sämtliche jeweils anzuwendenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz – einhalten. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und der Betroffenenrechte können den Datenschutzhinweisen und der Datenschutzerklärung auf der Website der Denner Computer GmbH unter www.denner-computer.com/de/datenschutz entnommen werden.

15.2.     Die Vertragsparteien werden die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Subunternehmern auferlegen.

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